Eine Meldung aus dem Januar 2024
Am 19. Januar 2024 veröffentlichte das Schweizerische Handelsamtsblatt eine Mutation der Vector Capital Group AG in Zug, UID CHE-220.966.591. Das Domizil wurde im Handelsregister gelöscht. Marcus Altenburg wurde als ausgeschiedener Zeichnungsberechtigter mit Einzelunterschrift aufgeführt. Der zugehörige Tagesregistereintrag datiert auf den 16. Januar. [68]
Die Funktion ist präzise benannt. Der Beleg bezeichnet Altenburg weder als Verwaltungsrat noch als Liquidator. Eine Darstellung, die aus seinem Namen in der Unternehmenshistorie eine dieser anderen Rollen macht, würde die Registerangabe verändern. Über einen möglichen wirtschaftlichen Anteil oder den Inhalt einer vertraglichen Tätigkeit sagt die Meldung nichts.
Die spätere Gesellschaft in Cham
Die ausgewertete Auflösungsmeldung vom 18. November 2025 führt dieselbe UID, nun mit Sitz in Cham. Sie verweist als vorangehende Publikation auf eine Meldung vom 22. April 2025. Schon daran ist erkennbar, dass die drei hier betrachteten Dokumente keine lückenlose Folge sämtlicher Veränderungen bilden. Die Unternehmensidentität lässt sich über die UID verfolgen; die dazwischenliegenden Vorgänge sind damit noch nicht vollständig erklärt. [69]
Der Einzelrichter des Kantonsgerichts Zug hatte die Gesellschaft am 16. Oktober 2025 um 10 Uhr gemäß Art. 731b OR aufgelöst und eine Liquidation nach Konkursvorschriften angeordnet. Ins Tagesregister kam der Vorgang am 13. November, in die Veröffentlichung fünf Tage später. Die Meldung dokumentiert diesen Entscheid, nicht seine vollständigen tatsächlichen Hintergründe. [69]
Was im März 2026 hinzukam
Am 12. März 2026 erschien eine weitere Meldung zur Vector Capital Group AG in Liquidation. Ihr Inhalt: Das Konkursverfahren war durch Entscheid vom 9. Februar 2026 mangels Aktiven eingestellt worden. Das Tagesregisterdatum lautet 9. März. Der Februar bezeichnet somit die gerichtliche Entscheidung, der März deren registerliche Verarbeitung und Publikation. [70]
Die drei Zeitpunkte sind nicht austauschbar. Für eine nachvollziehbare Chronik sind das Ausscheiden im Register, der spätere Auflösungsentscheid und die Einstellung des Verfahrens getrennte Ereignisse. Das gilt auch dann, wenn eine Suchergebnisliste sie unter demselben Firmennamen zusammenführt.
Kein Kausalbeweis aus einer Personenliste
Die Dokumente zeigen einen deutlichen zeitlichen Abstand zwischen der Austrittspublikation und der gerichtlichen Auflösung. Sie zeigen nicht, wer spätere Entscheidungen vorbereitet hat, welche Aufträge bestanden oder wodurch Vermögensverhältnisse entstanden. Auch zu Gläubigern und Verlustsummen liefern sie hier keinen Befund. Die Verbindung einer Person mit einer Gesellschaft ist damit dokumentiert; eine Verantwortung für deren späteren Verlauf ist durch diese Auswahl allein nicht festgestellt.